Kurzinfo Rechtsformwahl SCE

Kurzinfo Rechtsformwahl

Societas Cooperativa Europaea (SCE)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die Societas Cooperativa Europaea (SCE) ist eine juristische Person. Sie ermöglicht es Ge­nossenschaften, ohne den Aufbau von nationalen Tochtergesellschaften Geschäftsmög­lich­keiten im Ausland zu nutzen. Der Hauptzweck besteht darin, den Bedarf der Mitglieder zu decken und/oder deren wirtschaftliche und/oder soziale Tätigkeit zu fördern. Das Grundkapital wird durch die Geschäftsanteile der Mitglieder gedeckt. Während bei der in Deutschland eingetragenen Genossenschaft (eG) die Organe zwingend Mitglieder sein müssen, ist dies bei der Europäischen Genossenschaft (SCE) nicht der Fall. Unter der Voraussetzung, dass es das nationale Recht zulässt, können jeder interessierten Person Anteile zur Zeichnung angeboten werden, und es können auch investierende Personen sein, die für ihre Anteile kein Stimmrecht erhalten.

 

Schnellinfo Societas Cooperative Europaea (SCE)

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft sowie die Ausführungen über Genossenschaften im jeweiligen Sitzland (Deutschland: GenG)

Mindestkapital

30.000 €

Mindestanzahl der Gründer