Kurzinfo Rechtsformwahl SE

Kurzinfo Rechtsformwahl

Societas Europaea (SE) „Europa-AG“

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die Europäische Gesellschaft, auch Europa-AG oder Societas Europaea (SE) genannt, ist eine Kapitalgesellschaft und muss ihren Sitz in einem EU-Staat bzw. einem Staat des EWR haben. Voraussetzung ist, dass seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in dem Land, in dem die SE gegründet werden soll, besteht. Ein „Umzug“ in ein anderes EU-Mitgliedsland, d.h. die Sitzverlegung der Gesellschaft, ist jederzeit möglich. Die Gründung kann durch Zusammenschluss (Verschmelzung/Fusion) von bestehenden Gesell­schaften, Gründung einer Holding-Gesellschaft, Gründung einer gemeinsamen Tochter­gesell­schaft durch mehrere Gesellschaften oder durch eine bereits bestehende SE bzw. durch Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft erfolgen.

 

Schnellinfo Societas Europaea (SE) „Europa-AG“

Rechtliche Grundlagen

SE-Verordnung, SE-Richtlinie, nationale Ausführungsgesetze (SEAG, SEBG)

Mindestkapital

120.000 €

Anzahl der Gründer

2

Haftung

beschränkt

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten