Kurzinfo Rechtsformwahl Treuhänderische Stiftung

Kurzinfo Rechtsformwahl

Treuhänderische Stiftung

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die treuhänderische Stiftung wird mit dem Treuhandvertrag errichtet. Sie muss keinen Vorstand haben, sondern kann durch einen Träger treuhänderisch verwaltet werden. Der Gründer der Stiftung überträgt bei Errichtung der Stiftung das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der dieses entsprechend dem Stiftungszweck und unabhängig von seinem eigenen Vermögen verwaltet. Diese Form der Stiftung bedarf keiner Anerkennung durch die Stiftungsbehörde und auch keiner Stiftungsaufsicht und wird deshalb auch von der Mehrzahl der Stifter gewählt.

 

Schnellinfo Treuhänderische Stiftung

Rechtliche Grundlagen

–

Mindestkapital

0 €

Anzahl der Gründer

0

Haftung

beschränkt

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder (Treuhandvertrag)

Anmeldung

–

Gründungskosten

Je nach Vertrag

Registereintragung

Nein

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung

Freie Wahl, aber mit Zusatz „Stiftung“

Geschäftsführung

i.d.R. durch Treuhänder

Stimmrechte

–

Buchführung/Rechnungslegung

Laufende Buchführung und Jahresabschluss

Gewinn-/Verlustbeteiligung

Stiftungszweck

Ausschüttungen

–

Steuer

Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer nur, wenn nicht gemeinnützig

Vergütung