Kurzinfo Rechtsformwahl UG

Kurzinfo Rechtsformwahl

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Eine Sonderform der GmbH mit vereinfachten Gründungsformalitäten ist die Unter­nehmer­ge­sellschaft (haftungsbeschränkt). Sind keine Sonderregelungen getroffen, gelten die Vor­schriften der GmbH. Eine Besonderheit ist die Verpflichtung, Kapital anzusparen, d.h., sie ist gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden, bis das Stammkapital einer GmbH i.H.v. 25.000 € erreicht ist. Es erfolgt allerdings keine automatische Umbenennung in GmbH. Diese muss gesondert notariell erfolgen. Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung gewählt: Es können ein oder mehrere Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäfts­führer sein.

 

Schnellinfo Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Rechtliche Grundlagen

§ 5a GmbHG

Mindestkapital

1 €

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

beschränkt auf das Stammkapital

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

notarielle Beurkundung grundsätzlich notwendig,  vereinfachte Gründung mit Gründungsprotokoll bei bis zu drei Gründern und einem Geschäftsführer, sonst detaillierter Gesellschaftsvertrag möglich

Anmeldung

Gewerbeamt, Finanzamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung zwischen 20–50 €