Merkblatt Mandanteninfo Abzugsfähigkeit Betriebsveranstaltungen

Merkblatt Mandanteninformation

Hinweise zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen

 

für Sie zusammengestellt:

 

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z.B. Betriebsausflüge, Weihnachts- und Jubiläumsfeiern.

Sie gehören nicht zum Arbeitslohn, sofern es sich um herkömmliche Betriebsveranstaltungen und übliche Zuwendungen handelt.

Beachte:

Herkömmlich sind:

nicht mehr als zwei Veranstaltungen jährlich

Zu den üblichen Zuwendungen gehören:

Speisen, Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten

übernommene Übernachtungs- und Fahrtkosten

Präsente/Geschenke bis 40 € (brutto), siehe unser Merkblatt hierzu!

Aufwendungen für den äußeren Rahmen (Saalmiete, Musik, Eintrittskarten bei Besuch kultureller oder sportlicher Veranstaltungen etc.)