Merkblatt Mandanteninfo Abzugsfähigkeit Geschenke

Merkblatt Mandanteninformation

Hinweise zur Abzugsfähigkeit von Geschenken

Rechtslage 2014

 

a) Geschenke an Geschäftsfreunde …

̶       … sind steuerlich grundsätzlich nur abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Empfänger im Wirtschaftsjahr 35 € (netto ohne abziehbare Vorsteuer) nicht übersteigen.

Beachte:

̶       Ist die Umsatzsteuer auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abzugsfähig, ist sie bei dem Grenzwert von 35 € mit zu berücksichtigen.

̶       Bei Übersteigen dieses Betrages entfallen sowohl der vollständige Abzug der Geschenkausgaben als Betriebsausgabe wie auch der Vorsteuerabzug.

̶       Aus dem Buchungsbeleg muss der Empfänger ersichtlich sein.

̶       Buchungen sind einzeln und getrennt auf gesonderten Konten vorzunehmen.

̶       Geschenke sind grundsätzlich vom Empfänger zu versteuern, unabhängig ob der Geschenkwert netto über oder unter 35 € liegt. Seit 2007 kann die Versteuerung (mit 30 % pauschaler Lohn- zzgl. Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag vom Bruttobetrag der Anschaffungskosten, d.h. inkl. Umsatzsteuer) optionsweise vom Schenker übernommen werden.