Merkblatt Mandanteninformation Hinweise zur Abzugsfähigkeit von Geschenken Rechtslage 2014 |
a) Geschenke an Geschäftsfreunde
̶ sind steuerlich grundsätzlich nur abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Empfänger im Wirtschaftsjahr 35 (netto ohne abziehbare Vorsteuer) nicht übersteigen.
Beachte:
̶ Ist die Umsatzsteuer auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abzugsfähig, ist sie bei dem Grenzwert von 35 mit zu berücksichtigen.
̶ Bei Übersteigen dieses Betrages entfallen sowohl der vollständige Abzug der Geschenkausgaben als Betriebsausgabe wie auch der Vorsteuerabzug.
̶ Aus dem Buchungsbeleg muss der Empfänger ersichtlich sein.
̶ Buchungen sind einzeln und getrennt auf gesonderten Konten vorzunehmen.
̶ Geschenke sind grundsätzlich vom Empfänger zu versteuern, unabhängig ob der Geschenkwert netto über oder unter 35 liegt. Seit 2007 kann die Versteuerung (mit 30 % pauschaler Lohn- zzgl. Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag vom Bruttobetrag der Anschaffungskosten, d.h. inkl. Umsatzsteuer) optionsweise vom Schenker übernommen werden.
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