FG Münster - Urteil vom 29.10.2020
8 K 809/18 GrE
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 3;
Fundstellen:
DStRE 2021, 750
ZEV 2021, 341

Möglichkeit des grunderwerbsteuerfreien Erwerbs vom Miterben; Voraussetzungen des § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz bei Erwerb eines Grundstücksanteils zur Teilung des Nachlasses

FG Münster, Urteil vom 29.10.2020 - Aktenzeichen 8 K 809/18 GrE

DRsp Nr. 2020/17039

Möglichkeit des grunderwerbsteuerfreien Erwerbs vom Miterben; Voraussetzungen des § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz bei Erwerb eines Grundstücksanteils zur Teilung des Nachlasses

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 19.06.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.02.2018 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Des Urteils wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vorliegen.