(1)A übergibt mit
Wirkung vom ...20...seine Arztpraxis in ...an B.
(2)B nimmt diese
Übertragung hiermit an und führt die Praxis im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung weiter.
§ 2
(1)Die
Praxisgegenstände sind im Inventarverzeichnis (Anlage ...) aufgeführt. Das Inventarverzeichnis ist
Bestandteil dieses Vertrags.
Der zum ...20... festgestellte Wert der aufgeführten
Praxisgegenstände beträgt ... .
(2)B ist über die
Situation der Praxis (durchschnittlicher Umsatz, Gewinn, Zahl der abgerechneten
Krankenscheine, Patientenstamm, Privatpatientenanteil, Höhe der monatlichen
Praxiskosten etc.) vollständig unterrichtet. Eine Garantie für die zukünftige
Umsatz- und Gewinnentwicklung übernimmt A nicht. Zusicherungen von A über
Besonderheiten der Praxis bestehen nicht.
Der
ideelle Wert der Praxis beträgt nach der von ... erstellten und von beiden Vertragspartnern
anerkannten Bewertung ... .
§ 3
B
entrichtet
für die Praxisgegenstände gem. § 2 Abs. 1 einen
Kaufpreis von ... ,
für den ideellen Wert der Praxis eine Abfindung i.H.v.
...,
insgesamt
... .
§ 4
(1)Der Gesamtpreis
gem. § 3 i.H.v. ... wird wie folgt entrichtet:
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