Öffentliche Finanzierungshilfen

Öffentliche Finanzierungshilfen

Wichtig:

Die Anträge auf öffentliche Fördermittel müssen i.d.R. vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Auch verpflichtende Verträge (z.B. Mietvertrag) dürfen i.A. nicht vorher abgeschlossen sein. Die Investitionsgüter dürfen auch nicht vorher bestellt werden. In einigen Fällen muss auch der Bewilligungsbescheid vorliegen, bevor mit den Maßnahmen begonnen werden kann (z.B. Investitionszuschüsse).

Der Gründer muss daher auf jeden Fall rechtzeitig mit den zuständigen Stellen (i.d.R. Hausbank) sprechen, damit diese seinen Antrag entgegennehmen können, auch wenn ggf. später noch fehlende Unterlagen nachgereicht werden.

Tipp:

Gründer können sich zunächst über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), www.foerderdatenbank.de über mögliche Förderprogramme informieren.

Fördermittel

Ansprechpartner/weitere Informationen

Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

zu erfragen über Landeswirtschaftsministerium, teilweise auch über Hausbank; Antrag in jedem Fall über Hausbank

Investitionszulage

Steuerberater

ERP-Kredite (z.B. ERP-Regionalprogramm)

Über Hausbank; weitere Informationen bei Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5–9, 60326 Frankfurt am Main, Tel.: 069 7431-0, Infoline: 01801 241124 (Ortstarif) infocenter@kfw,