Die Klägerin ist die Alleinerbin des nach Abschluß des Berufungsverfahrens verstorbenen ursprünglichen Klägers G. K. (im folgenden: Erblasser). Dieser schloß mit der Beklagten, einer Aktiengesellschaft, am 16. März 1977 einen "Beratungsvertrag', in dem die dem Erblasser übertragenen Aufgaben wie folgt umschrieben waren:
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