BFH - Beschluss vom 05.02.2007
IV B 73/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, 5 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1106
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 13.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1101/01

Pkw-Oldtimer als BV

BFH, Beschluss vom 05.02.2007 - Aktenzeichen IV B 73/05

DRsp Nr. 2007/6770

Pkw-Oldtimer als BV

1. Weist ein Unternehmer einen Pkw Mercedes 300 SE Cabriolet, Bj. 1964 als BV aus, so kann das Fehlen eines betrieblichen Nutzens der Behandlung als gewillkürtes BV entgegenstehen.2. Auch wenn ein Fahrzeug als reines Liebhaberfahrzeug nicht zum BV zählt, könnten doch einzelne Fahrten betrieblich veranlasst sein.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, 5 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen für einen PKW Mercedes 300 SE Cabriolet, Baujahr 1964, sowie Honorarzahlungen an eine schweizerische Unternehmensberatungs-AG einkommensteuerlich abzugsfähig sind und zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine im Jahre 1991 gegründete GbR, ist auf dem Gebiet der Unternehmensberatung tätig. Gesellschafter sind die Eheleute F und M. Die Klägerin übt ihre Beschäftigung in zwei regionalen Schwerpunkten aus und zwar zum einen in Süd-Westdeutschland mit Ausgangspunkt X und zum anderen in Sachsen ausgehend von ihrem Sitz in Y.