Zählprotokoll für die Kassenbestandsprüfung

 

Zählprotokoll für die Kassenbestandsprüfung (Kassensturz)

 

 

Datum;

______

Kassenprüfer/-in:

______

Kassenführer/-in:

______

Stückliste

Scheine

Stück

Betrag in EUR

500 EUR

...

...

200 EUR

...

...

100 EUR

...

...

  50 EUR

...

...

  20 EUR

...

...

  10 EUR

...

...

    5 EUR

...

...

Münzen

...

...

   2 EUR

...

...

   1 EUR

...

...

 50 Cent

...

...

 20 Cent

...

...

 10 Cent

...

...

   5 Cent

...

...

   2 Cent

...

...

   1 Cent

...

...

Gesamtbestand in EUR:

...

...

 

 

Ist-Bestand:

...

Soll-Bestand:

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Kassenprüfer/-in

Kassenführer/-in

 

 

Praxistipps:

 

Kassensturzfähigkeit: Der Sollbestand nach dem Kassenbuch muss jederzeit mit dem Ist-Bestand der Kasse übereinstimmen. Kassensturz: Bestandsprüfung (Geld nachzählen und mit ausgerechnetem Betrag lt. Kassenbuch abgleichen) durch Verwendung eines Zählprotokolls gemäß obigem Muster „Kassenbestandsprüfung“.

Kassensturz mit Zählprotokoll mindestens bei Kassenübergabe an anderen Kassenführer und zum Monatsende.

Lohnsteuerfreie Erstattung von Kassenfehlbeträgen durch den Arbeitgeber an Mitarbeiter im Kassen- und Zähldienst bis zu 16 € monatlich möglich.

Manche Kassenprogramme beinhalten ein Zählprotokoll mit Rechenfunktion für den Kassensturz.