»Können Sie Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer durch Kurzarbeit schützen?«

Kurzarbeit kann für Unternehmen ein Instrument sein, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Anspruch auf KUG besteht dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitarbeiter von einer Arbeitszeitreduktion und einer mehr als zehnprozentigen Entgeltminderung betroffen ist. Alle Voraussetzungen entnehmen Ihre Mandanten unserer Infografik.