»Wann lassen sich betriebliche Schuldzinsen nicht mehr in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen?«

Tätigen sie Überentnahmen, können Unternehmer ihre betrieblichen Schuldzinsen nicht mehr vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Die Behandlung von Verlusten aus Vorjahren ist zu komplex, aber zumindest die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags können Ihre Mandanten mit Hilfe dieser Infografik nachvollziehen.