»Wie führt Ihre Kapitalgesellschaft die Kirchensteuer auf Gewinnausschüttungen richtig an das Finanzamt ab?«
Leistet eine Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter, muss sie einmal im Jahr die KiStAM der Gesellschafter abfragen. Mit unserer Infografik navigieren Ihre Mandanten sicher durch das nicht ganz einfache BZSt-Anmeldungsverfahren, erhalten zusätzliche Informationen rund um den Datenabruf und erfahren, was Sie bei Bedarf erledigen können.