Einladungsschreiben

<<Kanzlei Mustermann & Partner>>

<<Testmann GmbH>>

<<z.H. Herrn Thomas Testmann>>

<<Teststraße 1>>

 

<<80539 Teststadt>>

 
 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    <<DATUM>>

 

 

 

 

<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,

schon wieder neue Pflichten, wo die meisten Unternehmer noch mit den alten kämpfen - so lässt sich das Thema Kassenführung derzeit auf den Punkt bringen. Wie bereits in den Vorjahren sind auch zum 01.01.2020 neue Verschärfungen für elektronische Kassensysteme in Kraft getreten: So müssen inzwischen alle elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet sein. Außerdem besteht Belegausgabepflicht und den Finanzämtern müssen Art und die Anzahl der eingesetzten Kassen gemeldet werden.