<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
schon wieder neue Pflichten, wo die meisten Unternehmer noch mit den alten kämpfen - so lässt sich das Thema Kassenführung derzeit auf den Punkt bringen. Wie bereits in den Vorjahren sind auch zum 01.01.2020 neue Verschärfungen für elektronische Kassensysteme in Kraft getreten: So müssen inzwischen alle elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet sein. Außerdem besteht Belegausgabepflicht und den Finanzämtern müssen Art und die Anzahl der eingesetzten Kassen gemeldet werden.
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