BFH - Urteil vom 26.10.2021
IX R 12/20
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 275
DB 2022, 167
DStR 2022, 89
DStRE 2022, 184
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 04.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 10154/15

Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten BenennungsrechtBerechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

BFH, Urteil vom 26.10.2021 - Aktenzeichen IX R 12/20

DRsp Nr. 2022/1620

Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020 – 10 K 10154/15 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist der Fristbeginn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist und der Steuerpflichtige sich vor Ablauf der Benennungsfrist selbst als Käufer benennt.