FG Nürnberg - Urteil vom 25.03.2021
4 K 961/19
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; SGB IV § 41;

Steuerbarkeit einer für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstandes der X- Rentenversicherung gewährten Entschädigungszahlung

FG Nürnberg, Urteil vom 25.03.2021 - Aktenzeichen 4 K 961/19

DRsp Nr. 2021/13656

Steuerbarkeit einer für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstandes der X- Rentenversicherung gewährten Entschädigungszahlung

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2017 vom 23.08.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.06.2019 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer auf xx € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; SGB IV § 41;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung nach § 41 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), die dem Kläger für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstandes der X- Rentenversicherung gewährt wurde.