FG Münster, vom 17.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 631/20
Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei einem GrundstücksunternehmenVerpachtung von Dachflächen an teilweise personenidentische gewerblich tätige GbRGesellschafter der Personengesellschaft zugleich Gesellschafter des überlassenden GrundstücksunternehmensGeringfügigkeit überlassenen Grundbesitzes
BFH, Beschluss vom 01.06.2022 - Aktenzeichen III R 3/21
DRsp Nr. 2022/12630
Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei einem GrundstücksunternehmenVerpachtung von Dachflächen an teilweise personenidentische gewerblich tätige GbRGesellschafter der Personengesellschaft zugleich Gesellschafter des überlassenden GrundstücksunternehmensGeringfügigkeit überlassenen Grundbesitzes
1. NV: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) bei einem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Grundstücksunternehmen ist nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen, wenn die GmbH Teile ihrer Grundstücke an eine teilweise personenidentische gewerblich tätige GbR verpachtet.2. NV: Bei der Nutzung des Grundstück(teil)s durch eine Personengesellschaft greift der Ausschlusstatbestand des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG schon dann ein, wenn nur ein Gesellschafter der Personengesellschaft zugleich Gesellschafter des überlassenden Grundstücksunternehmens ist. 3. NV: Halten mehrere Gesellschafter jeweils nur eine geringe (unter 1 % liegende) Beteiligung an der pachtenden Personengesellschaft und unterliegen sie bei dieser der persönlichen Haftung, ist der Ausschluss nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nicht unverhältnismäßig.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxispaket Kanzleiorganisation" abrufen.
Testen Sie "Praxispaket Kanzleiorganisation" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.