BFH - Urteil vom 16.02.2022
X R 2/21
Normen:
FGO § 126 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 764
DB 2022, 1421
DStR 2022, 1101
DStRE 2022, 763
NJW 2022, 1902
Vorinstanzen:
FG München, vom 15.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2604/19

Zeitliche Zuordnung von geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen als BetriebsausgabenFälligkeit von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und AusgabenFälligkeit einer Zahlung innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen um eine Jahreswende

BFH, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen X R 2/21

DRsp Nr. 2022/7833

Zeitliche Zuordnung von geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen als Betriebsausgaben Fälligkeit von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben Fälligkeit einer Zahlung innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen um eine Jahreswende

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15.10.2020 – 15 K 2604/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens betreffend Einkommensteuer haben die Kläger gemeinsam zu tragen, im Übrigen trägt die Kosten der Kläger allein.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2;

Gründe

I.