Arbeitsanweisung zum Empfang

Arbeitsanweisung zum Empfang

 

Der Empfang stellt die "Visitenkarte" der Steuerkanzlei dar.

 

Der Empfang - die Telefonzentrale - sollte mit einer Steuerfachkraft besetzt sein, die neben dieser Aufgabe einfache Buchhaltungsarbeiten etc. erledigen kann.

Somit herrscht bereits beim ersten "Kanzleieintritt" für den Besucher bzw. den Anrufer Fachkompetenz und die damit verbundene Professionalität.