Das Umsatzsteuergesetz besteuert im Regelfall Ausgangsumsätze. Aber auch Eingangsumsätze können zur Steuerschuldnerschaft führen. Daher sollte man als Leistungsempfänger prüfen, ob man durch bezogene Leistungen zum Steuerschuldner wird, um nicht im Nachhinein feststellen zu müssen, dass man die Umsatzsteuer sowohl an den leistenden Unternehmer gezahlt hat, aber auch noch an den Fiskus abführen muss.
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