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Kinderpflege von Name ab Datum
Sehr geehrte/r Frau/Herr,
Hiermit möchten wir Ihnen bezüglich der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld
bei Erkrankung des Kindes von ((Name des Arbeitnehmers)) Folgendes mitteilen:
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Erkrankung seines Kindes, soweit das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten hat.
Die Entgeltfortzahlung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber, es sei denn, es wird durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen. In der Entgeltbescheinigung für die Krankenkasse muss der Arbeitgeber angeben, ob er die Entgeltfortzahlung leistet oder nicht.
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