1.4 Geschäfts- und Testierfähigkeit von Demenzkranken

Autor: Hoffmann

1.4.1 Beratungssituation

Die Mutter des Mandanten leidet an beginnender fortschreitender Demenz. Nachdem es ihr immer schwerer fällt, ihr alltägliches Leben zu meistern, lebt sie in einem Pflegeheim mit angeschlossenem betreuten Wohnen. Der Mandant fragt, ob er für seine Mutter Erklärungen gegenüber Dritten, auch gegenüber dem Finanzamt, abgeben darf und inwieweit seine Mutter noch wirksam Rechtsgeschäfte, etwa kleinere Einkäufe, tätigen sowie testamentarische Anordnungen treffen kann.

1.4.2 Rechtliche Einordnung

Demenz ist nur ein Zusammentreffen verschiedener Krankheiten. Zugrunde liegt jeweils eine chronische und progressive Gehirnkrankheit, die nicht mit Senilität verwechselt werden darf. Sie schränkt das Gedächtnis, Denken, Benehmen und die Fähigkeit zur Vornahme alltäglicher Geschäfte ein. Die Erscheinungsformen und Entwicklungslinien sind verschieden. Der medizinische Befund gibt dabei keine Auskunft über den Grad der Demenz. Der Patient kann zunächst noch ganz gesund sein. In ca. 1/3 der Fälle entwickelt sich daraus binnen drei Jahren eine Demenzerkrankung, indem immer weitere Teile des Gehirns kontinuierlich geschädigt werden. Gerade im Fall einer sich langsam entwickelnden Demenz gibt es lange Übergangszeiten, in denen die Frage, ob geschäftsfähig oder geschäftsunfähig vorliegt, schwer zu beurteilen sein kann und immer häufiger richterlich entschieden werden muss.