1.6 Eltern haften für Ihre Kinder?

Autor: Hoffmann

1.6.1 Beratungssituation

Der 4-jährige Sohn der Mandantin wird sonntagmorgens um 6:00 Uhr wach. Weil die Eltern noch schlafen und ihm nach kurzer Zeit spielen mit seinen Spielzeugflugzeugen und Hubschraubern auf dem Kinderzimmerboden langweilig wird, öffnete er ein Flurfenster, indem er auf einen Hocker steigt, und will die massiven Metallmodelle "fliegen" lassen. Leider landen mehrere Flugzeuge unsanft auf den Photovoltaikmodulen des Nachbarn und beschädigen diese erheblich. Der Nachbar verlangt von der Mandantin den entstandenen Schaden zu ersetzen.

1.6.2 Rechtliche Einordnung

Haftung Minderjähriger

Ob Kinder und Jugendliche (Minderjährige) für den Schaden, den sie einem anderen zufügen, einzustehen haben, richtete sich grundsätzlich nach dem Alter des Minderjährigen sowie nach seiner Einsichtsfähigkeit und der konkreten Situation, in der der Schaden entsteht.

Unterscheidung nach dem Alter

Nach § 828 BGB ist ein Kind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres gesetzlich nicht deliktfähig, also für den Schaden, den es einem Dritten zufügt, selbst nicht haftbar.