Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts
BGH, Urteil vom 20.01.1993 - Aktenzeichen VIII ZR 22/92
DRsp Nr. 1994/1378
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts
1. Anspruch des Mieters eines stark renovierungsbedürftigen Hauses auf Ersatz von Aufwendungen, soweit sie der Instandsetzung des Mietobjekts dienten (notwendige Verwendungen gem. § 547 Abs. 1BGB).2. Anspruch auf Ersatz darüber hinausgehender Aufwendungen ggf. nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 547 Abs. 2 i.V. mit § 683BGB) oder nach Bereicherungsrecht.