Die Parteien haben am 21. Juli 1976 die Ehe geschlossen, aus der keine Kinder hervorgegangen sind. Seit 8.Sepmber 1977, als die Antragstellerin den Antragsgegner aufgrund einer von der Antragstellerin erwirkten einstweiligen Anordnung aus der Wohnung weisen ließ, leben sie getrennt und haben keine Kontakte mehr miteinander. Die im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung 56-Jährige Antragstellerin ist herzkrank und leidet an Bluthochdruck.
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