Der Kläger macht mit seiner Klage Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbHAnteilen des Klägers geltend.
Der Kläger war Geschäftsführer der V... GmbH. Die Beklagte war seit Mitte der 80er Jahre für die GmbH als Abschlussprüferin und Steuerberaterin tätig.
Ende des Jahres 1989 beschlossen der Kläger und sein Mitgeschäftsführer L... R... die Anteilsmehrheit an der V... GmbH zu übernehmen. Am 22. Dezember 1989 erwarb der Kläger Geschäftsanteile in Höhe von nominal 759.500 DM, sodass sich aufgrund des Stammkapitals von 4,9 Mio. DM eine Beteiligung von 15,5 % ergab.
1996 wurde die V... GmbH auf die V...Vermittlungs GmbH als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die V...Vermittlungs GmbH wurde in V... GmbH umfirmiert. Das Stammkapital der neuen V... GmbH betrug 4,91 Mio. DM.
Durch Erhöhung des Stammkapitals auf 7,91 Mio. DM im Dezember 1996 sank der Anteil des Klägers auf 9,6 %.
Testen Sie "Rechtsfragen in der Steuerberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|