I.
Von der Darstellung des Sachverhalts wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S.1 ZPO abgesehen.
II.
Die Berufung der Beklagten ist zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet. Die Entscheidung des Landgerichts ist im Ergebnis rechtsfehlerfrei und die gem. § 529 ZPO zugrunde zu liegenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung, § 513 ZPO.
1.
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