BAG - Urteil vom 09.11.2006
2 AZR 812/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1, 3 ; BetrVG § 95 ;
Fundstellen:
AP Nr. 87 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl
ArbRB 2007, 197
AuA 2006, 743
AuA 2007, 437
AuR 2006, 446
AuR 2006, 446
AuR 2007, 225
BAG-Pressemitteilung Nr. 68/06
BAGE 120, 137
BB 2007, 1172
BB 2007, 1393
DB 2007, 1087
JuS 2007, 972
NJW 2007, 2429
NZA 2007, 549
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 893/04
ArbG Ludwigshafen, vom 08.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 485/04

Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung; Sozialauswahl: Punktetabelle, Berufung mehrerer gekündigter Arbeitnehmer auf fehlerhafte (?) Einordnung eines von der Kündigung ausgenommenen Arbeitnehmers als sozial schwächer (Dominotheorie)

BAG, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen 2 AZR 812/05

DRsp Nr. 2007/291

Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung; Sozialauswahl: Punktetabelle, Berufung mehrerer gekündigter Arbeitnehmer auf fehlerhafte (?) Einordnung eines von der Kündigung ausgenommenen Arbeitnehmers als sozial schwächer ("Dominotheorie")

»1. Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl allein durch Vollzug eines zulässigen Punktesystems vor, so kann er auf die Rüge nicht ordnungsgemäßer Sozialauswahl mit Erfolg einwenden, der gerügte Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt, weil der Arbeitnehmer nach der Punktetabelle ungeachtet des Auswahlfehlers zur Kündigung angestanden hätte (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung, vgl. BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).2. Ein Punktesystem zur Gewichtung der Sozialdaten muss nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung keine individuelle Abschlussprüfung vorsehen.3. Die ordnungsgemäße Durchführung des nach § 95 Abs. 1 BetrVG für das Punktesystem erforderlichen Mitbestimmungsverfahrens ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung, die unter Anwendung des Systems erfolgt ist.«

Orientierungssätze: