Die Klägerin buchte für sich und drei Angehörige, die ihre Ansprüche an sie abgetreten haben, bei der Beklagten, einem Reiseveranstalter, für die Zeit vom 21. September bis 6. Oktober 1998 eine Flugpauschalreise in eine Ferienanlage in der Dominikanischen Republik; die Gesamtreisekosten beliefen sich je Person auf 2.970,-- DM. Die Ferienanlage war bei Eintreffen der Reiseteilnehmer am 21. September 1998 gegen 18 Uhr bereits auf den erwarteten Hurrikan "Georges" vorbereitet. Dieser erreichte in der Nacht die Anlage und zerstörte diese weitgehend. Am 24. September 1998 wurden die Klägerin und die anderen Reiseteilnehmer zu einem Hotel im Norden des Landes gebracht. Nachdem die Klägerin mehrmals bei der Reiseleitung vorstellig geworden war, wurden sie und ihre Angehörigen am 30. September 1998 nach Deutschland zurückgebracht. Die Beklagte hat außergerichtlich einen Betrag von 2.305,-- DM an die Klägerin erstattet.
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