A.
I. Die Beschwerdeführerin war bei der Beklagten des Ausgangsverfahrens als Telefonistin und Karteisachbearbeiterin beschäftigt. Mit Schreiben vom 6. Februar 1979, der Beschwerdeführerin zugegangen am 7. Februar 1979, kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. März 1979.
Am 19. März 1979 suchte die Beschwerdeführerin einen Facharzt für Frauenkrankheiten auf, weil ihre Periode Anfang März ausgeblieben war. Der Arzt stellte eine Schwangerschaft in der achten bis neunten Woche fest. Eine entsprechende Bescheinigung legte die Beschwerdeführerin ihrer Arbeitgeberin am 20. März 1979 vor.
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