LAG Köln - Urteil vom 14.03.2008
4 Sa 1585/07
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2944/06

nichteheliche Lebensgemeinschaft; Arbeitsverhältnis

LAG Köln, Urteil vom 14.03.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 1585/07

DRsp Nr. 2008/18416

nichteheliche Lebensgemeinschaft; Arbeitsverhältnis

»1. Vereinbaren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Arbeitsverhältnis, so ist durch Auslegung des Verhaltens der Parteien zu ermitteln, wie weit eine von der Lebensgemeinschaft zu trennende separate Rechtsbeziehung eines Arbeitsverhältnisses reichen soll und den Grundsatz der Nichtausgleichung innerhalb der Lebensgemeinschaft verdrängen soll. 2. Dieses kann dazu führen, dass lange Zeit nicht ausgezahlte Nettobeträge des abgerechneten Arbeitslohns bei Ende der Lebensgemeinschaft nicht nachgefordert werden können.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Entscheidungsgründe:

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.)

A. Die zulässige, form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Beklagten hatte hinsichtlich des Zahlungsantrages Erfolg.

I. Zwischen den Parteien bestand in der Zeit, für die die Restentgeltansprüche des Klägers zweitinstanzlich noch streitig sind (Februar 2003 - Mai 2006) eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, wobei die Parteien in einem gemeinsam erworbenen Haus lebten.