A) Mit seinem auf Art. III Absatz (künftig: Abs.) 1 Satz 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (nachstehend:MÄG) gestützten Vorlagebeschluß vom 1. September 1981 (in Zukunft: VB) will das Landgericht die Klärung der im Anschluß wiedergegebenen Rechtsfragen erwirken:
»1. Kann die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum in erster Linie auf §
2. Ist entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen von »nicht mehr als zwei Wohnungen« im Sinne des §
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