Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. Februar 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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