OLG Brandenburg - Urteil vom 07.11.2006
6 U 23/06
Normen:
StBerG § 68;
Fundstellen:
NJ 2007, 74
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 03.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 449/05

Pflichten eines Steuerberaters hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familien-GmbH; Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Abführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006 - Aktenzeichen 6 U 23/06

DRsp Nr. 2011/2413

Pflichten eines Steuerberaters hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familien-GmbH; Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Abführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

1. Ein Steuerberater verletzt seine Pflichten aus dem Steuerberatervertrag, wenn er es im Rahmen der vereinbarten Lohnbuchhaltung versäumt, für den Geschäftsführer einer Familien-GmbH die Beitragspflicht bei dem Sozialversicherungsträger prüfen zu lassen. 2. Werden für den nicht sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführer jahrelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs der GmbH gegen den Steuerberater im Zeitpunkt der ersten zu Unrecht erfolgten Leistung zu laufen, wenn die fehlende Sozialversicherungspflicht von Anfang an feststand. Auf den Zeitpunkt der Ermessenentscheidung der Bundesanstalt für Arbeit, gegenüber dem Rückzahlungsverlangen der GmbH die Einrede der Verjährung zu erheben, kommt es nicht an.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. Februar 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 12 O 449/05 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.