LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 10.03.2021
L 2 BA 29/20
Normen:
SGG § 197a;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 13.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 34 BA 54/18

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbHAbgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitQualifizierte SperrminoritätUmfassende und unbeschränkte Verhinderungsmacht eines Minderheitsgesellschafters und Geschäftsführers

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.03.2021 - Aktenzeichen L 2 BA 29/20

DRsp Nr. 2021/5339

Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Qualifizierte Sperrminorität Umfassende und unbeschränkte Verhinderungsmacht eines Minderheitsgesellschafters und Geschäftsführers

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 13. Mai 2020 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand