Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formulatmietvertrag
BGH, Urteil vom 06.05.1992 - Aktenzeichen VIII ZR 129/91
DRsp Nr. 1993/606
Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formulatmietvertrag
»Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter Kleinreparaturen selbst vorzunehmen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsgemäß in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (im Anschluß an BGHZ 108, 1 ff. = BGH, HdM Nr. 20).«