Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesfinanzhofs zum 1. Januar 2016, mit der sie einem anderen Senat zugewiesen worden ist.
1. Die Beschwerdeführerin ist seit 2005 Richterin am Bundesfinanzhof und seit 2007 stellvertretende Vorsitzende. Die senatsinterne Geschäftsverteilung im Jahr 2014 ergab sich aus dem von den Senatsmitgliedern beschlossenen Geschäftsverteilungs- und Mitwirkungsplan.
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