Die Revision gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2010 wird auf Kosten des Beklagten zu 2 zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns den Beklagten zu 2 (künftig: Beklagter) nach einem Brandschaden auf Schadensersatz in Anspruch. Der Beklagte ist der am 29. April 1993 geborene Sohn des Ehemanns der Klägerin aus dessen geschiedener Ehe mit der früheren Beklagten zu 1, gegen die die Klage rechtskräftig abgewiesen worden ist.
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