I.
Der verwitwete, kinderlose Erblasser ist am 18.4.2003 im Alter von 88 Jahren verstorben. Seine Ehefrau ist am 4.3.2000 vorverstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind Geschwister des Erblassers, die Beteiligten zu 4 und 5 Kinder eines weiteren vorverstorbenen Bruders. Der Beteiligte zu 1 ist ein Großneffe der Ehefrau.
Nach einem Schlaganfall im Oktober 1996 wurde der Erblasser in der Folge in einem Pflegeheim untergebracht, ab April 1997 bestand eine Betreuung. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einem Einfamilienhaus sowie Bankguthaben und Wertpapieren; der Reinnachlasswert beträgt rund 500.000 EUR.
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