§ 1 StGB
FNA: 450-2
Fassung vom: 13.11.1998
Stand: 01.01.2025
zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, BGBl. I Nr. 351 vom 07.11.2024

§ 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

StGB ( Strafgesetzbuch )

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.