(1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. 2Die Gebühr erhöht sich bei einem
Gegenstandswert bis … Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euro um … Euro 2 000 500 39 10 000 1 000 56 25 000 3 000 52 50 000 5 000 81 200 000 15 000 94 500 000 30 000 132 über 500 000 50 000 165
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