(1) Nach dem Recht der Sozialen Entschädigung können in Anspruch genommen werden: 1. Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen, 2. Krankenbehandlung, 3. Leistungen zur Teilhabe, 4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, 5. Leistungen bei Blindheit, 6. Entschädigungszahlungen, 7. Berufsschadensausgleich, 8. Besondere Leistungen im Einzelfall, 9. Leistungen bei Überführung und Bestattung, 10. Ausgleich in Härtefällen, 11. Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie 12. Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen. (2)
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|