§ 4 b Prämienverfahren in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4
WoPG ( Wohnungsbau-Prämiengesetz )
(1) Bei Aufwendungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 hat das Unternehmen den Antrag an das Wohnsitzfinanzamt des Prämienberechtigten weiterzuleiten.(2)
Das vollständige Dokument können Sie nur als Kunde von "Steuerportal Seniorenberatung" abrufen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.