2/12.1 Auswirkungen des § 20a IfSG im Seniorenbereich

Autorin: von Einem

Am 12.12.2021 ist das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie"1)

in weiten Teilen in Kraft getreten.

Es umfasst insbesondere die neu eingefügte Regelung des § 20a IfSG, die ab dem 15.03.2022 im Gesundheitswesen das Vorliegen eines Immunitätsnachweises gegen COVID-19 oder einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung vorsieht und damit auch weitreichende Konsequenzen für den Bereich der Betreuung und Pflege von Senioren hat.

1)

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie v. 10.12.2021, BGBl I, 5162 (ImpfPrG).

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022