Der Koalitionsvertrag 2021-2025 der Ampelkoalition hat als einen zentralen Punkt der Reformen im Familienrecht ein neues Institut angekündigt: "Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen."1) Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft bereits für Ende des Jahres 2023 angekündigt. Während bisher lediglich ein vom Bundestag auch mit den Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehntes Eckpunktepapier der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2020 existierte,2) liegen seit dem 02.02.2024 "Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für die Verantwortungsgemeinschaft" vor,3) die einen Vorschlag zur Umsetzung des vorgenannten Teils des Koalitionsvertrags noch vor dem Ende der Legislaturperiode unterbreiten.
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