A.1 Einführung - Überblick über das gesetzliche Rentenversicherungsrecht

Das im SGB VI geregelte gesetzliche Rentenversicherungsrecht ist ein soziales Sicherungssystem, das in erster Linie die Altersversorgung der Versicherten und die Absicherung von Hinterbliebenen zum Inhalt hat. Darüber hinaus soll das SGB VI Versicherte in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze gegen die Risiken einer Erwerbsunfähigkeit schützen.

Für Senioren ist von besonderer Relevanz, welche Leistungen sie als rentennahe potentielle Leistungsempfänger aus diesem Sicherungssystem erhalten können. Daher wird in den Mandatssituationen ein besonderes Augenmerk auf diese Gruppe der Versicherten gelegt. Besonders interessant für die Beratung dieser Mandanten sind die in der Praxis immer wieder die Fragen, welche Möglichkeiten für eine vorzeitige Verrentung vor Eintritt der Regelaltersrente bestehen.