1. Einrichtungen und Rechtsvereinbarungen, deren Ort der Niederlassung bzw. tatsächlichen Geschäftsleitung sich in einem Land oder einem Rechtssystem befindet, das nicht in den räumlichen Geltungsbereich dieser Richtlinie nach Artikel 7 fällt und nicht in Artikel 17 Absatz 2 genannt ist
Länder und Rechtssysteme Kategorien von Einrichtungen und Rechtsvereinbarungen Antigua und Barbuda International business company Anjouan (Komoren) Trust nach inländischem oder ausländischem Recht International business company Bahamas Trust nach inländischem oder ausländischem Recht Foundation (Stiftung) International business company Bahrain Financial Trust nach inländischem oder ausländischem Recht Barbados Trust nach inländischem oder ausländischem Recht International business company International Society with Restricted Liability Belize Trust nach inländischem oder ausländischem Recht International business company Bermuda Trust nach inländischem oder ausländischem Recht steuerbefreite Gesellschaft Brunei Darussalam
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