Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. März 2014 aufgehoben und die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15. Dezember 2010 zurückgewiesen.
Das beklagte Land trägt die Kosten auch des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
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Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Blindengeld nach dem Bayerischen
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